Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen E.E.H. , Evacuatieexpert.nl Hulpmiddellenexpert.nl und Wheelchair-Liberator.nl
MwSt.-Nummer: NL001661756B20, Handelskammer: 67164218
Allgemein
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Kaufvertrags oder sonstigen Vertrags, der zwischen dem Verkäufer (E.E.H., Evacuatieexpert.nl, Hulpmiddelenexpert.nl und Wheelchair-Liberator.nl) und dem Käufer geschlossen wird und dessen Bestandteil die Lieferung von Waren, die Durchführung von Anwender- und/oder Train-the-Trainer-Schulungen ist, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2 Die Anwendbarkeit der vom Käufer verwendeten Bedingungen wird hiermit ausgeschlossen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Wenn im letzteren Fall ein Widerspruch zwischen diesen Bedingungen und den vom Käufer verwendeten Bedingungen besteht, haben die vorliegenden Bedingungen Vorrang.
Angebote/Bestellungen
2.1 Alle Angebote, gleich in welcher Form, sind unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart.
2.2 Bestellungen sind für die Verkäufer erst dann verbindlich, wenn sie von den Verkäufern schriftlich oder durch tatsächliche Ausführung bestätigt worden sind.
2.3 Der Verkäufer kann eine angemessene Mindestbestellmenge bis zur Lieferung festlegen.
2.4 Muster, Exemplare oder Einzelaufträge pro Marke und/oder Produkt müssen immer genommen und bezahlt werden. Auch in den Fällen, in denen sich das Muster und/oder das Beispiel auf einen Folgeauftrag beziehen kann, unabhängig davon, ob dieser ausgeführt wird oder nicht. Diese Artikel können ausdrücklich nicht zurückgegeben werden.
2.5 Alle kundenspezifischen, maßgeschneiderten und/oder sonstigen Anpassungen, die direkt vom Käufer verlangt werden, müssen jederzeit vorgenommen werden.
Widerrufsrecht, Fernabsatz (nur für Verbraucher)
3.1 Der Verbraucher ist verpflichtet, die Produkte sofort nach Erhalt sorgfältig zu prüfen (oder prüfen zu lassen). Der Verbraucher hat das Recht, ein Widerrufsrecht von dreißig (30) Tagen nach Lieferung des betreffenden Produkts ohne Angabe von Gründen auszuüben. Ausgenommen von diesem Widerrufsrecht sind personalisierte Produkte, Hygieneprodukte, Software oder andere Produkte, deren Siegel gebrochen wurde, oder andere personalisierte Produkte.
3.2 Der Verbraucher kann sein Widerrufsrecht nur ausüben, wenn die Produkte vollständig, unbeschädigt, unbenutzt und in der Originalverpackung zurückgesandt werden. Die Rücksendung muss spätestens am 35. Tag nach Lieferung des betreffenden Produkts im Besitz von E.E.H. sein. Die zurückzusendenden Produkte müssen ausreichend frankiert sein. Das Risiko des Versands und der Nachweis dafür gehen zu Lasten des Verbrauchers.
3.3 Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht gemäß den vorstehenden Absätzen Gebrauch gemacht hat, erstattet E.E.H. den vom Verbraucher gezahlten Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rückerhalt der Ware.
Preise
4.1 Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart.
4.2 Wurde bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich ein Preis vereinbart, so gilt der in der jeweils gültigen Preisliste oder im Rundschreiben genannte Preis.
4.3 Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet E.E.H. nicht dazu, einen Teil der im Angebot oder in der Offerte enthaltenen Waren zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu liefern.
4.4 Die Angebote und/oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.
Preiserhöhungen
5.1 Der Verkäufer ist berechtigt, den vereinbarten Preis für noch zu liefernde Waren zu erhöhen, wenn nach dem Angebot oder nach dem Vertragsabschluss die Kosten für Rohstoffe, Hilfsstoffe und der Wechselkurs, ausgedrückt in der Währung des vereinbarten Preises, eine Erhöhung erfahren.
Lieferung/Lieferbedingungen
6.1 Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
6.2 Die Lieferadresse muss für die üblicherweise für Lieferungen verwendeten Transportmittel in angemessener Weise zugänglich sein. Der Käufer hat an der Lieferanschrift ausreichende Be- und Entlademöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Für die Entladung der Waren und die Verladung eventueller Rückladungen stellt der Käufer kostenlos ausreichend Personal und (mechanische) Hilfsmittel zur Verfügung. Der Käufer hat alles zu tun, damit die Wartezeit zwischen der Meldung der Ankunft an der Lieferadresse und dem Zeitpunkt, an dem mit dem Abladen der zu liefernden Waren begonnen werden kann, so kurz wie möglich gehalten werden kann.
6.3 Die bloße Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist stellt keinen Verzug des Verkäufers dar. Der Käufer hat in diesem Fall jedoch das Recht, zu verlangen, dass die Lieferung dennoch innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt, wobei der Käufer in Ermangelung dessen, vorbehaltlich Artikel 12, das Recht hat, den Vertrag einseitig per Einschreiben für den nicht ausgeführten Teil aufzulösen. Dieses Recht steht dem Käufer nicht zu, wenn er in Verzug ist.
6.4 Der Verkäufer hat jederzeit das Recht, die Ware per Nachnahme zu liefern oder eine Vorauszahlung oder Sicherheit in der von ihm gewünschten Form zu erhalten.
6.5 Rücksendungen sind nur zulässig, wenn der Verkäufer sein ausdrückliches schriftliches Einverständnis gegeben hat.
6.6 Der Verkäufer ist berechtigt, Aufträge in Teilen zu liefern und zu fakturieren, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
6.7 Der Käufer muss E.E.H. vollständig und korrekt über (den Umfang) der auszuführenden Arbeiten informieren. Dazu gehört auch die Anzahl der Teilnehmer an den Schulungen. Wenn sich herausstellt, dass die Angaben unvollständig oder unrichtig waren und E.E.H. dadurch zusätzliche Kosten entstehen, stellt E.E.H. diese Kosten dem Käufer in Rechnung, darunter Arbeitsstunden (45 Euro pro Stunde ohne MwSt.), Kosten pro zusätzlichem Teilnehmer (35 Euro pro zusätzlichem Teilnehmer) für Anwenderschulungen, Kosten pro zusätzlichem Teilnehmer (85 Euro pro zusätzlichem Teilnehmer) für Train-the-Trainer-Kurse, zusätzliche Materialkosten und Transportkosten.
Muster oder Modelle
7.1 Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es nur als Anhaltspunkt dient, ohne dass die Sache damit übereinstimmen muss, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart, dass die Sache damit übereinstimmen wird. Die angebotenen und gezeigten Produkte werden deutlich und so vollständig wie möglich wahrheitsgetreu abgebildet und beschrieben, wie es vernünftigerweise erwartet werden kann.
7.2 Wünscht der Käufer ausdrücklich die Zusendung von Mustern, so sind diese einschließlich etwaiger Versandkosten stets zu bezahlen.
7.3 Speziell angeforderte Proben müssen immer genommen und bezahlt werden, wenn der Auftrag nicht erteilt wird oder scheitert. Siehe ferner Artikel 2(4).
Zahlungen
8.1 Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
8.2 Etwaige Qualitätsstreitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer oder Reklamationen des Käufers aus anderen Gründen berechtigen den Käufer nicht zur Aussetzung der Zahlung.
8.3 Bei Zahlungsverzug schuldet der Käufer die gesetzlichen Zinsen und haftet für alle außergerichtlichen Kosten, die dem Verkäufer für die Eintreibung der ausstehenden Rechnungen entstehen, mit einem Mindestbetrag von 15{59ebbdf2ef6a3bc44bb39d845134b2b392bf4be0dd5cf706f6047db43d186934} des überfälligen Betrags zuzüglich der fälligen Zinsen oder einem Betrag von 1500 €, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
8.4 Der Verkäufer muss jederzeit feststellen, auf welche offene Forderung des Käufers er eine Zahlung anrechnet.
Eigentumsvorbehalt
9.1 E.E.H. behält sich das Eigentum an den im Rahmen des Vertrages an den Käufer gelieferten oder zu liefernden Waren vor, bis der vereinbarte Preis für diese Waren und die für den Käufer ausgeführten oder auszuführenden Arbeiten vollständig bezahlt ist, sowie bis die Forderungen des Käufers wegen Nichterfüllung des Vertrages beglichen sind.
9.2 Der Käufer verpflichtet sich, in Bezug auf die in Absatz 1 genannten Waren keine Verfügungshandlungen vorzunehmen, wie z.B. diese Waren zu verpfänden oder anderweitig aufzubewahren oder sie an Dritte zu übergeben, es sei denn, der Käufer hat zu diesem Zeitpunkt seine Verpflichtungen gegenüber E.E.H. erfüllt.
9.3 Wenn der Käufer gegen die in Absatz 2 genannten Verpflichtungen verstößt, hat E.E.H. das Recht, alle von ihr gelieferten oder gelieferten Waren zu entfernen und wieder in Besitz zu nehmen. Der Käufer ist verpflichtet, E.E.H. zu diesem Zweck jede Mitwirkung zu gewähren, insbesondere indem er ihr und/oder den von ihr benannten Personen Zugang zu den von ihr genutzten Geschäfts- oder sonstigen Räumlichkeiten gewährt.
9.4 Alle von E.E.H. gelieferten Waren, einschließlich aller Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, (elektronischen) Softwaredateien usw., bleiben Eigentum von E.E.H., bis der Käufer alle folgenden Verpflichtungen aus allen mit E.E.H. geschlossenen Verträgen erfüllt hat
9.5 Wenn Dritte unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren beschlagnahmen oder Rechte an ihnen begründen oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, E.E.H. innerhalb von drei Tagen darüber zu informieren.
Risikovorbehalt
10.1 Die Gefahr der Beschädigung und des Verlustes der gelieferten Waren und der daraus entstehenden Schäden geht unmittelbar nach der Lieferung auf den Käufer über.
10.2 Alle vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben bis zur Weiterveräußerung oder Verarbeitung des Kaufpreises durch den Käufer Eigentum des Verkäufers, ebenso wie alle anderen Waren im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs, es sei denn, der Verkäufer teilt schriftlich mit, dass der Käufer diese Waren dem Verkäufer unverzüglich zur Verfügung stellen muss.
10.3 Der Käufer verpflichtet sich, auf erstes Ersuchen des Verkäufers ein Pfandrecht im Sinne von Artikel 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zugunsten des Verkäufers für Forderungen gegenüber Dritten zu bestellen, die sich aus dem Verkauf der vom Verkäufer gelieferten Waren ergeben.
Garantie
11.1 E.E.H. bürgt für die Tauglichkeit der von ihr ausgeführten Arbeiten bzw. der von ihr gelieferten Sachen mit der Maßgabe, dass E.E.H. bei mangelhaft ausgeführten Arbeiten bzw. bei mangelhaft gelieferten Sachen während eines Zeitraums von 3 Monaten nach Beendigung der Arbeiten bzw. nach Lieferung der mangelhaften Sachen die vereinbarten Arbeiten nachholen und die Sachen nach Ermessen von E.E.H. ersetzen oder reparieren wird.
11.2 Von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel, die durch normale Abnutzung, unsachgemäßen oder falschen Gebrauch oder Wartung oder nach einer vom Käufer selbst oder von Dritten ohne Zustimmung von E.E.H. vorgenommenen Änderung oder Reparatur und/oder durch auf Anweisung des Käufers verwendete Materialien oder Arbeitsmethoden entstanden sind.
11.3 Ein Anspruch auf die Garantie besteht nur, wenn der Käufer alle seine Verpflichtungen gegenüber E.E.H. (sowohl finanzielle als auch sonstige) rechtzeitig und vollständig erfüllt hat.
11.4 In dem in Absatz 1 beschriebenen Fall muss der Käufer dafür sorgen, dass E.E.H. die ursprünglich vereinbarten Arbeiten ohne zusätzliche Kosten und/oder Mehrarbeit erneut ausführen kann.
11.5 Wenn der Käufer sich auf eine vom Lieferanten der gelieferten Waren gewährte Garantie berufen kann, gilt diese Garantie zwischen den Parteien unter der Voraussetzung, dass die von E.E.H. gewährte Garantie niemals über den Umfang dieser Garantien hinausgehen kann. Die Garantiebestimmungen gelten unbeschadet der dem Käufer von Rechts wegen zustehenden Rechte und Ansprüche.
11.6 Für die Reparatur oder den Ersatz gelten ebenfalls die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Haftung
12.1 Die Haftung des Verkäufers für Schäden, einschließlich der außervertraglichen Haftung, ist auf einen Betrag in Höhe des doppelten Nettorechnungswerts der verspätet oder mangelhaft gelieferten Ware begrenzt.
12.2 Sollten die in Artikel 13.1 enthaltenen Haftungsbeschränkungen des Verkäufers oder eine Berufung darauf vom Gericht nicht anerkannt werden, ist die Haftung des Verkäufers auf Sach- und Personenschäden des Käufers beschränkt.
12.3 Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Betriebsschäden, einschließlich Umsatz- und Gewinneinbußen sowie Schäden am Firmenwert.
12.4 Der Käufer schützt den Verkäufer vor Ansprüchen Dritter in Bezug auf Schäden im Zusammenhang mit den vom Verkäufer gelieferten Waren oder mit dem zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geschlossenen Vertrag.
12.5 Unter dem Nettorechnungswert ist der Betrag zu verstehen, der für die nicht oder mangelhaft gelieferten Waren berechnet wird, abzüglich der Verpackungskosten, vor Umsatzsteuer und nach Abzug von Rabatten.
12.6 E.E.H. haftet niemals für die Folgen einer falschen und/oder unsachgemäßen Verwendung der gelieferten Waren. Der Benutzer hat selbst zu prüfen, ob die Produkte für den von ihm beabsichtigten Gebrauch geeignet sind, und ist dafür verantwortlich. Der Verkäufer haftet niemals für Schäden, welcher Art auch immer, die sich aus (telefonischen oder sonstigen) Ratschlägen, Empfehlungen, Berechnungen oder anderen Erklärungen zu Waren ergeben.
12.7 E.E.H. übernimmt keine Haftung für Mängel an Waren, die sie von Lieferanten oder anderweitig bezogen hat. Stattdessen tritt sie alle Ansprüche, die sie diesbezüglich selbst geltend machen kann, an den Kunden ab.
Höhere Gewalt
13.1 Kann der Verkäufer seine Lieferverpflichtungen aus einem Grund, den er nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), nicht erfüllen, so ist der Verkäufer berechtigt, ohne in Verzug zu sein, die Lieferung der Ware bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Situation höherer Gewalt aufzuschieben.
13.2 Sollte die höhere Gewalt länger als einen Monat andauern, sind sowohl der Verkäufer als auch der Käufer berechtigt, den Vertrag für den noch nicht erfüllten Teil ohne gerichtliche Intervention einseitig aufzulösen, indem sie die andere Partei davon in Kenntnis setzen.
13.3 Als höhere Gewalt in diesem Sinne gelten auf jeden Fall: Krieg, Revolution, Aufruhr, Brand, Witterungsbedingungen, Überschwemmungen, Transportbeschränkungen, Krankheit, behördliche Maßnahmen, einschließlich Ein- und Ausfuhrmaßnahmen, Missernten, Störungen bei der Lieferung oder Bereitstellung von Rohstoffen, Energie oder Betriebsmitteln, einschließlich der Nichterfüllung durch die Lieferanten des Verkäufers, Streik, defekte oder beschädigte Maschinen sowie jede andere Störung im Betrieb des Verkäufers.
13.4 Als höhere Gewalt gilt ferner jeder Umstand, der sich dem Einfluss des Verkäufers entzieht, unabhängig davon, ob er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war, und der die Erfüllung des Vertrages vorübergehend oder dauerhaft verhindert oder erheblich erschwert oder verteuert.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch im Falle von Umständen, die dem Personal des Verkäufers zuzurechnen sind.
Auflösung
14.1 Der Verkäufer ist berechtigt, ohne dem Käufer diesbezüglich eine Entschädigung zu schulden, den Vertrag und alle anderen laufenden Verträge zwischen den Parteien ohne gerichtliche Intervention einseitig ganz oder teilweise aufzulösen und die gelieferten Waren zurückzunehmen, wenn: der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises oder eines anderen Betrages, den er dem Verkäufer schuldet, in Verzug ist. er für insolvent erklärt wird oder einen Zahlungsaufschub beantragt.
14.2 Im Falle der Beendigung des Vertrages aus den im vorigen Absatz genannten Gründen wird jede Forderung, die der Verkäufer gegenüber dem Käufer hat, sofort in voller Höhe fällig.
14.3 Im Falle des Konkurses oder der Zahlungseinstellung des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag und alle anderen laufenden Verträge zwischen den Parteien für den nicht erfüllten Teil ohne gerichtliche Intervention einseitig aufzulösen, ohne dass dem Käufer diesbezüglich eine Entschädigung zusteht. Artikel 15.2 ist entsprechend anwendbar.
14.4 Die Bestimmungen dieses Artikels berühren nicht das Recht der kündigenden Partei auf vollständigen Ersatz des von ihr erlittenen Schadens. Teilweise allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen E.E.H.